Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Ltd.

Diese Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Ltd. („Nutzungsbedingungen“) werden zwischen Google Ireland Limited (Registernummer: 368047), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“) und der Rechtspersönlichkeit, die diese Nutzungsbedingungen akzeptiert (einschließlich in elektronischer Form) bzw. für die diese Nutzungsbedingungen durch einen Vertreter entsprechend akzeptiert werden („Kunde“), vereinbart. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme des Kunden an Googles Werbeprogrammen und -diensten, (i) welche über Konten zugänglich sind, die dem Kunden unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen bereitgestellt werden oder (ii) die diese Nutzungsbedingungen in Bezug nehmen oder von diesen Nutzungsbedingungen in Bezug genommen werden (gemeinsam „Programme“). Die Parteien vereinbaren Folgendes:

1        Programme. Der Kunde berechtigt Google und seine jeweils im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen („verbundene Unternehmen“), die Werbeinhalte des Kunden sowie damit verbundene Technologien (gemeinsam „Werbung“ bzw. „Ads“ oder „kreative Inhalte“ bzw. „Creatives“) auf jeglichen Inhalten oder Objekten (jeweils ein „Objekt“ bzw. „Property“, wie z.B. eine Internetseite), die von Google oder seinen verbundenen Unternehmen selbst oder, soweit einschlägig, durch einen Dritten („Partner“) bereitgestellt werden, zu platzieren. Der Kunde ist für Folgendes allein verantwortlich: (a) kreative Inhalte, (b) Entscheidungen in Bezug auf den Zuschnitt und die Ausrichtung der Werbung (Ad Trafficking oder Targeting, z.B. Keywords) (gemeinsam „Ziele“ bzw. „Targets“), (c) Objekte, auf welche die kreativen Inhalte Betrachter führen (z.B. Landing Pages), zusammen mit den dazugehörigen URLs und Weiterleitungen („Zielseiten“), und (d) Dienstleistungen und Produkte, die auf den Zielseiten beworben werden (gemeinsam „Dienste“). Das Programm ist eine Werbeplattform, auf welcher der Kunde Google damit beauftragt, mithilfe automatischer Hilfsmittel die Formatierung von Werbung vorzunehmen. Im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ist ein „Werbetreibender“ bzw. „Advertiser“ eine Rechtspersönlichkeit, deren Werbung (unabhängig davon, ob von ihr selbst oder von einem Dritten in ihrem Auftrag erstellt) der Kunde durch ein Programm platziert. Wenn der Kunde ein Programm für sich selbst und nicht im Auftrag eines Werbetreibenden nutzt, gilt der Kunde für diese Nutzung gleichzeitig als Kunde und Werbetreibender. Google und seine verbundenen Unternehmen können dem Kunden bestimmte optionale Programmfunktionen bereitstellen, um diesen bei der Auswahl und Generierung von Zielen und kreativen Inhalten zu unterstützen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Kunde diese optionalen Targeting- und Kreativfunktionen nutzt, vielmehr kann der Kunde die Nutzung dieser Funktionen, soweit vorhanden, aktivieren oder deaktivieren. Wenn der Kunde diese Funktionen nutzt, ist er für die Ziele und kreativen Inhalte jedoch selbst verantwortlich. Google oder seine Partner können eine spezifische Werbung oder ein spezifisches Ziel jederzeit zurückweisen oder entfernen. Google und seine verbundenen Unternehmen können Programme jederzeit in für den Kunden zumutbarer Weise ändern oder, soweit der Kunde hierüber vorher in angemessener Weise benachrichtigt wurde, einstellen. Google und seine verbundenen Unternehmen können im Rahmen von Programmen selbst an Auktionen teilnehmen, um ihre eigenen Dienste und Produkte zu bewerben. Einige Programmfunktionen sind als „Beta“, „Ad Experiment“ oder auf andere Weise als ohne Kundenunterstützung angeboten oder als vertraulich gekennzeichnet (gemeinsam „Beta-Funktionen“). Der Kunde darf weder Infomationen aus Beta-Funktionen noch die Bedingungen der Nutzung oder die Existenz nicht öffentlicher Beta-Funktionen offenlegen.

2        Richtlinien. Der Kunde ist für seine Nutzung der Programme (z.B. Zugang und Nutzung der Programmkonten sowie sichere Aufbewahrung von Nutzernamen und Passwörtern) („Nutzung“) verantwortlich. Die Nutzung der Programme unterliegt der jeweils aktuellen Fassung der anwendbaren Google-Richtlinien, die unter www.google.com/ads/policies abgerufen werden können, sowie allen anwendbaren Richtlinien von Partnern, die dem Kunden von Google bereitgestellt werden, in der jeweils aktuellsten Fassung („Richtlinien“ bzw. „Policies“). Einige häufig gestellte Fragen werden in der Richtlinie zu Werbecookies unter https://www.google.com/intl/de/policies/technologies/ads/ und der Markenrichtlinie unter www.google.com/permissions/guidelines.html beantwortet. Im Rahmen der Programme handelt Google im Einklang mit der Google-Datenschutzerklärung (https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/). Der Kunde berechtigt Google, Werbung nach Maßgabe der Richtlinien anzupassen. Der Kunde wird es unterlassen und auch keiner dritten Partei gestatten, (a) automatisierte, betrügerische oder aus anderem Grund ungültigte Impressionen, Anfragen (Inquiries), Klicks oder Conversions zu erzeugen, (b) Conversions für Programme zu verheimlichen, wo diese offengelegt werden müssen, (c) automatisierte Mittel oder jegliche Form von Scraping oder Datenextraktion zu nutzen, um auf Informationen im Zusammenhang mit Google-Werbung auf Objekten zuzugreifen, diese abzufragen oder auf andere Weise zu sammeln, soweit dies nicht ausdrücklich von Google gestattet ist, (d) Dienstleistungen, Substanzen, Produkte oder Materialien zu bewerben, die gegen anwendbares Recht in einem der Länder, in dem Werbung angezeigt, geschaltet oder auf andere Weise öffentlich zugänglich gemacht wird, verstoßen, (e) technische Spezifikationen zu verletzen, die auf Objekten und/oder in den Richtlinien bereitgestellt werden, oder (f) sich in einer anderen, nach dem Recht des Landes oder Staats, in dem eine Werbung öffentlich zugänglich gemacht wird, rechtswidrigen oder betrügerischen Art und Weise zu verhalten. Der Kunde wird Anfragen und Mitteilungen, die unter diese Nutzungsbedingungen fallende Werbung auf Objekten von Partnern betreffen, ausschließlich an Google richten.

3             Auslieferung von Werbung (Ad Serving).  (a) Der Kunde wird keine Werbung anbieten, die Malware, Spyware oder anderen schädlichen Code enthält oder bewusst Sicherheitsmaßnahmen eines Programms überwindet oder umgeht. (b) Der Kunde darf einen Ad-Server ausschließlich zur Auslieferung und zum Tracking von Werbung im Rahmen solcher Programme nutzen, die die Auslieferung von Werbung durch Dritte erlauben und nur dann, wenn Google den Ad-Server zur Verwendung im Rahmen des Programms zugelassen hat. Google wird die Ad-Server-Tags des Kunden so implementieren, dass sie im Wesentlichen funktionsfähig sind. (c) Für Impressionen von Online-Display-Werbung, die auf CPM-Basis (Kosten je tausend Impressionen/Tausenderkontaktpreis) abgerechnet werden („Display-Werbung“), gilt: Wenn Googles Zählung der Impressionen (Impression Count bzw. „IC“) für ein Programm während einer Abrechnungsperiode mehr als 10% höher ist als die Zählung der Impressionen durch den Drittparteien-Ad-Server des Kunden (Third Party Ad Server bzw. „3PAS“), wird der Kunde eine Klärung zwischen Google und dem 3PAS ermöglichen. Wenn die Abweichung nicht geklärt werden kann, hat der Kunde die Möglichkeit, binnen 60 Tagen ab Rechnungsdatum („Forderungszeitraum“) eine entsprechende Forderung geltend zu machen. (i) Google wird dem Kunden dann eine wie folgt zu berechnende Werbegutschrift gewähren: 90% des Google-IC abzüglich des 3PAS-IC werden mit dem von Google protokollierten durchschnittlichen Kampagnen-CPM (Kosten je tausend Impressionen) während der Abrechnungsperiode multipliziert. Die Werbegutschrift muss vom Kunden binnen 60 Tagen nach deren Gewährung genutzt werden („Verfallsdatum“). (ii) Darüber hinaus hat Google das Recht, die Erlaubnis des Kunden, diesen 3PAS-Anbieter zu nutzen sowie die Anwendbarkeit des in diesem Abschnitt geregelten Verfahrens zum Ausgleich von Abweichungen für diesen 3PAS-Provider auszusetzen. Die Metriken des 3PAS, dessen Ad-Server-Tags Google bereitgestellt werden, werden in den vorgenannten Berechnungen zum Ausgleich von Abweichungen benutzt. Google kann verlangen, dass die Datensätze, aus denen sich die Abweichungen ergeben, Google direkt vom 3PAS bereitgestellt werden. Für Abweichungen, die darauf beruhen, dass der 3PAS nicht in der Lage war, Werbung auszuliefern, erhält der Kunde keinen Ausgleich.

        

4        Stornierung von Werbung, Kunden-AGB.  Soweit nicht in einer Richtlinie, der Nutzeroberfläche eines Programms oder einer Vereinbarung, die diese Nutzungsbedingungen in Bezug nimmt (Insertion Order oder „IO“), anders geregelt, kann jede der Parteien eine Werbung zu jeder Zeit vor der Auktion bzw. der Platzierung der Werbung (je nachdem, was früher stattfindet) stornieren. Wenn der Kunde aber eine Werbung nach einem von Google zugesagten Zeitpunkt storniert (z.B. bei einer Kampagne, die auf einer Reservierung basiert), ist der Kunde für die ihm von Google mitgeteilten Stornierungskosten (soweit einschlägig) verantwortlich, und es kann möglicherweise trotz Stornierung zur Veröffentlichung der Werbung kommen. Die Auslieferung stornierter Werbung wird im Allgemeinen während der gewöhnlichen Geschäftszeiten binnen acht Stunden oder binnen eines in einer Richtlinie oder IO festgelegten Zeitraumes beendet. Der Kunde bleibt zur Zahlung der aufgrund der Auslieferung der Werbung angefallenen Entgelte (z.B. Entgelte, die auf einer Conversion basieren) verpflichtet. Der Kunde muss die Stornierung einer Werbung (a) online mittels des Kundenkontos vornehmen, wenn diese Funktion dort verfügbar ist, oder (b), falls die vorgenannte Funktion nicht zur Verfügung steht, mittels einer Mitteilung per E-Mail an den für den Account des Kunden Verantwortlichen bei Google oder (c), falls der Kunde keinen Account-Verantwortlichen hat, mittels einer Mitteilung per E-Mail an Google anadwords-support@google.com. Wenn der Kunde kreative Inhalte nicht oder nach einem von Google festgelegten Zeitpunkt bereitstellt, bleibt seine Zahlungsverpflichtung bestehen. Google wird durch bei einer Bestellung verwendete allgemeine Geschäftbedingungen des Kunden nicht verpflichtet.

5        Gewährleistung und Rechte. Der Kunde sichert zu, dass er (a) alle erforderlichen Rechte an kreativen Inhalten, Zielseiten und Zielen besitzt, die Google, seine verbundenen Unternehmen und Partner zur Erbringung der Programme benötigen, und diese Rechte den Vorgenannten für diesen Zweck einräumt und (b) alle von ihm oder in seinem Auftrag bereitgestellten Informationen und Berechtigungen vollständig, korrekt und aktuell sind. (c) Des Weiteren stellt der Kunde sicher, dass die Nutzung, die Dienste oder Zielseiten nicht (i) zu einer Verletzung oder Mitwirkung an einer Verletzung anwendbarer Gesetze, sonstiger einschlägiger Vorschriften oder Werbe-Verhaltenskodizes oder (ii) einer Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten führen, dazu ermutigen oder Inhalte enthalten, die schädlich, beleidigend, obszön, bedrohend oder verleumderisch sind. Der Kunde gestattet es Google und seinen verbundenen Unternehmen, für die Zwecke der Programme automatisierte Abfragen und Analysen der Zielseiten vorzunehmen. Der Kunde wird dem Werbetreibenden an einem gut wahrnehmbaren Ort Berichtsdaten zur Verfügung stellen, die den bei Google ausgegebenen Gesamtbetrag sowie die erzielte Leistung dokumentieren (darunter mindestens: Kosten sowie Klicks und Impressionen bei Nutzern, welche auf Rechnung des Werbetreibenden erzielt wurden). Dies hat mindestens mit derselben Häufigkeit zu erfolgen, wie es die bestehenden Berichtspflichten des Kunden gegenüber dem Werbetreibenden verlangen, jedoch nicht seltener als einmal im Monat. Google ist auf entsprechende Anfrage eines Werbetreibenden berechtigt, für den Werbetreibenden relevante Informationen bereitzustellen.

6        Ausgleich. Bei Display-Werbung, die auf einer Reservierung beruht, wird Google die vereinbarte Gesamtzahl der Display-Werbung bis zum Ende der Kampagne ausliefern. Gelingt Google dies nicht, kann der Kunde innerhalb des Forderungszeitraums eine entsprechende Rückforderung geltend machen. Soweit die Rückforderung berechtigt ist, wird Google die nicht ausgelieferte Display-Werbung dem Kunden nicht berechnen bzw., sofern der Kunde bereits bezahlt hat, nach Googles Ermessen Folgendes gewähren: (a) Werbegutschriften, die bis zum Verfallsdatum genutzt werden müssen, (b) die spätere Platzierung von Display-Werbung an einer von Google als vergleichbar erachteten Stelle oder (c) eine Verlängerung der Laufzeit der Kampagne. Google kann nicht sicherstellen, dass auktionsbasierte Werbung tatsächlich ausgeliefert wird, und daher auch keinen Ausgleich für auktionsbasierte Werbung gewähren.

7        Zahlung.  Der Kunde wird alle Entgelte, die im Rahmen der Programme anfallen, in einer von Google genehmigten Art und Weise und binnen einer von Google (z.B. in der Nutzeroberfläche oder in einer IO) festgelegten angemessenen Zahlungsfrist begleichen. Auf verspätete Zahlungen erhebt Google Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (§ 288 BGB). Der Kunde stimmt zu, dass Google online Rechnungen zum Abruf bereit stellt. Sämtliche Entgelte enthalten keine Steuern. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung (a) aller Steuern und anderer staatlicher Abgaben sowie (b), im Falle des Verzugs, aller erforderlichen Kosten inkl. der gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren, die Google für die Durchsetzung seiner rechtmäßigen Zahlungsansprüche entstehen. Die Entgelte werden allein auf  Basis von Googles Messungen in den Programmen sowie der anwendbaren Abrechnungseinheiten (z.B. Klicks oder Impressionen) berechnet. Jeder Anteil des Entgelts, der nicht bestritten wird, ist vollständig zu begleichen. Keine der Parteien ist dazu berechtigt, eine unter diesen Nutzungsbedingungen zu erbringende Zahlung gegen eine andere unter diesen Nutzungsbedingungen zu leistende Zahlung aufzurechnen, soweit es sich bei der Gegenforderung nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Google kann nach eigenem Ermessen Kreditlinien des Kunden ausdehnen, überprüfen oder widerrufen. Über das festgesetzte Kreditlimit hinaus ist Google nicht zur Auslieferung von Werbung verpflichtet. Wenn Google Werbung ausliefert, dies allerdings nicht an die ausgewählten Ziele erfolgt, hat der Kunde die Möglichkeit, innerhalb des Forderungszeitraums eine Werbegutschrift zu verlangen. Der Kunde weiß, dass Dritte Impressionen oder Klicks auf die Werbung des Kunden zu verbotenen oder missbräuchlichen Zwecken erzeugen können. Der Kunde kann als Ausgleich dafür innerhalb des Forderungszeitraums Werbegutschriften verlangen. Die Gewährung von Werbegutschriften erfolgt nach Ablauf des Forderungszeitraums, nach Überprüfung der Berechtigung der geltend gemachten Forderung und steht im vernünftigen Ermessen von Google. Sämtliche Werbegutschriften müssen bis zum Verfallsdatum genutzt werden. Zur Überprüfung der Bonität, zur Durchführung von Zahlungen an Google, zur Einziehung von Forderungen, die Google geschuldet werden, und/oder zur Betreuung des Kontos des Kunden kann Google Dritte einschalten, die im Auftrag von Google tätig werden, und an diese vom Kunden bereitgestellte Konten-, Kreditkarten- und andere Abrechnungs- sowie Zahlungsinformationen weiterleiten.

8        Keine Garantien. Google, seine verbundenen Unternehmen oder Partner geben keine Garantien im Zusammenhang mit den Programmen oder dem Ergebnis von Programmen.

9        Haftungsbeschränkung. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet jede Partei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel. Bei durch eine Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet diese Partei nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.

10        Freistellung. Der Kunde wird Google, seine verbundenen Unternehmen und Partner von Ansprüchen Dritter und daraus resultierenden Schäden freistellen, die sich aus schuldhaftem Verhalten des Kunden in Bezug auf Ziele, kreative Inhalte, Zielseiten, Dienste und Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen ergeben.

11        Laufzeit und Kündigung. Google kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Google wird den Kunden über eine Änderung der Nutzungsbedingungen benachrichtigen; die geänderten Nutzungsbedingungen werden unter www.google.com/ads/terms veröffentlicht. Die Benachrichtigung des Kunden wird eine angemessene Frist enthalten, den geänderten Nutzungsbestimmungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der angegebenen Frist, gilt seine Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen mit Ablauf der Frist als erteilt. Auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird Google den Kunden in der Benachrichtigung besonders hinweisen. Jede Partei kann  diese Nutzungsbedingungen durch Mitteilung an die andere Partei jederzeit kündigen, allerdings gilt das Folgende: (a) Kampagnen, die nicht entsprechend Ziffer 4 storniert werden, und neue Kampagnen können ausgeliefert und reserviert werden und (b) die fortdauernde Nutzung des Programms nach der Kündigung unterliegt in jedem Fall den dann gültigen Nutzungsbedingungen von Google für das jeweilige Programm, abrufbar unter www.google.com/ads/terms. Google kann die Teilnahme des Kunden an den Programmen jederzeit aussetzen. Die Durchführung von Kundenkampagnen nach Kündigung steht allein im Ermessen von Google. Etwaige Werbegutschriften oder andere nicht beanspruchte Mittel im Kundenkonto des AdWords-Programms („AdWords Credits“) verfallen und stehen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung, wenn sie nicht bis zum einschlägigen Verfallsdatum genutzt werden. Es gelten folgende Regelungen: (a) AdWords Credits, die entsprechend der Ziffern 3 und 6 oben gewährt werden, verfallen, wenn sie nicht bis zum einschlägigen Verfallsdatum genutzt werden;  (b) AdWords Credits, die von Google zu Werbezwecken bereitgestellt werden, verfallen, wenn sie nicht bis zum in der Werbung genannten Datum oder binnen eines in den anwendbaren Bedingungen spezifizierten Zeitraums genutzt werden, und (c) AdWords Credits, die weder von (a) noch von (b) erfasst werden, verfallen, wenn sie nicht binnen drei Jahren ab dem Datum der Gewährung an den Kunden im Rahmen des AdWords-Programms genutzt werden.

12        Verschiedenes. (a) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. (b) Diese Nutzungsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und gehen allen früheren Vereinbarungen jeglicher Art zu dem Vertragsgegenstand vor. (c) Keine der Parteien ist berechtigt, öffentliche Erklärungen zu dem durch diese Nutzungsbedingungen begründeten Vertragsverhältnis abzugeben (soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist). (d) Alle Mitteilungen zu Kündigungen und Vertragsverletzungen müssen in Textform (einschließlich E-Mail) an die Rechtsabteilung der jeweils anderen Partei oder, soweit nicht bekannt ist, ob die andere Partei über eine Rechtsabteilung verfügt, an den primären Ansprechpartner der anderen Partei gerichtet werden. Die E-Mail-Adresse für Mitteilungen, die an Googles Rechtsabteilung gerichtet sind, ist legal-notices@google.com. Alle anderen Mitteilungen müssen in Textform (einschließlich E-Mail) an den primären Ansprechpartner der anderen Partei gerichtet werden. Der Empfang von Mitteilungen kann mittels schriftlicher oder automatisierter Empfangsbestätigung oder auch mittels einer elektronischen Logdatei (soweit einschlägig) belegt werden. Diese Vorschriften gelten nicht für förmliche Zustellungen, die sich nach den einschlägigen zivilverfahrensrechtlichen Vorschriften richten. (e) Mit Ausnahme der in Ziffer 11 geregelten Änderungen durch Google müssen Änderungen von beiden Parteien vereinbart werden und ausdrücklich auf eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen Bezug nehmen. Wenn eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam, unzulässig oder nicht durchsetzbar ist, betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen nicht. (f) Keine der Parteien kann diese Vereinbarung oder einen Teil davon ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen. Dies gilt nicht, soweit es sich um ein verbundenes Unternehmen der übertragenden Partei handelt und (i) der Übertragungsempfänger schriftlich bestätigt, durch diese Nutzungsbedingungen gebunden zu sein, (ii) die übertragende Partei für die Erfüllung der Verpflichtungen unter diesen Nutzungsbedingungen verantwortlich bleibt, wenn der Übertragungsempfänger diese nicht erfüllt, und (iii) die übertragende Partei die andere von der Übertragung in Kenntnis gesetzt hat. Dessen ungeachtet kann Google Forderungen aus einem den Nutzungsbedingungen unterliegenden Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Kunden an Dritte abtreten. (g) Diese Nutzungsbedingungen begründen weder ein Vertretungsverhältnis (auch nicht als Handelsvertreter) noch eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien.

10. September 2013